Piercing

Unter Piercing versteht man das Stechen von Körperschmuck.

Besonders beliebt ist das Stechen von Bauchnabelringen und -steckern, Nasen- und Ohrsteckern.

Das Piercen an anderen Körperstellen wie Augenbraue, Zunge und Lippe, Brustwarze und Genitalorgane ist zwar möglich, wird aber nur selten gewünscht.

In Hautarztpraxen erfolgt das Piercing unter besonderen hygienischen Voraussetzungen unter Zugrundelegung der Richtlinien für ambulante Operationen.

Der Eingriff erfolgt in einem ambulanten Operationssaal.

Nach Desinfektion der Hautstelle und steriler Abdeckung wird in Lokalanästhesie das Piercing durchgeführt.

Nach etwa 2-3 Wochen ist eine Abheilung eingetreten. Bis dahin sind eine regelmäßige Wunddesinfektion und ein täglicher Verbandwechsel nötig.

Trotz Einhaltung aller hygienischen Vorschriften ist es jederzeit möglich, dass es zu Wundinfektionen kommt. Falls sich Anzeichen von Infektionen zeigen sollten, ist der Hautarzt unverzüglich aufzusuchen.

In manchen Fällen ist es auch nötig, dass der Piercingschmuck wieder entfernt werden muss.

Da es sich beim Piercing um ästhetische Leistungen handelt, wird das Stechen von Piercingschmuck privat in Rechnung gestellt.